Qualitätskriterien

Personalqualifikation

  • Die leitenden Mitarbeiter sind aufgrund ihrer Ausbildung und Berufs­erfahrung befähigt, die Bildungseinrichtung ­wirtschaftlich und pädagogisch effizient zu führen.
  • In den Lehrgängen werden durch Ausbildung und Berufserfahrung fachlich und pädagogisch für die Erwachsenen­bildung qualifizierte Lehrkräfte ­eingesetzt.
  • Die Bildungseinrichtung sorgt für die fachliche bzw. pädagogische ­Fortbildung der Mitarbeiter und Lehrkräfte.

Unterrichtsqualität

  • Die Bildungseinrichtung stellt sicher, dass die erforderlichen ­Vorkenntnisse für Lehrgänge den Teilnehmern transparent sind und achtet bei der ­Gruppen­zusammensetzung darauf, dass das Lehrgangsziel erreichbar ist.
  • Die Bildungseinrichtung berücksichtigt aktuelle Arbeitsmarkt- und berufliche Qualitätsanforderungen sowie den
    Bezug zur Praxis.
  • Den Veranstaltungen liegen einsehbare Programme bzw. Lehr- und ­Stoffverteilungspläne zugrunde.
  • Didaktik, Methodik, Lehr- und Lernmaterial entsprechen dem aktuellen ­fachlichen und wissenschaftlichen Stand.
  • Beim Einsatz multimedialer Lernprogramme wird eine tutorielle Betreuung gewährleistet.
  • Der Lernfortschritt wird regelmäßig überprüft. Bei Prüfungen besteht im Rahmen der zutreffenden Prüfungsordnung die Möglichkeit der Wiederholung.

Ausstattungsqualität

  • Art, Anzahl und Ausstattung der Lernräume stellen erwachsenengerechtes Lernen sicher und entsprechen den
    gesetzlichen Vorschriften.
  • Die Bildungseinrichtung gewährleistet die regelmäßige Anpassung der ­technischen und medialen Ausstattung an den aktuellen Standard.
  • Bei Qualifizierungsmaßnahmen im technischen und DV-Bereich wird sichergestellt, dass Systeme zum Einsatz kommen die den Praxisbezug gewährleisten.

Transparenz des Angebots

  • Die Bildungseinrichtung stellt sicher, dass den Interessenten eine individuelle Beratung angeboten wird.
  • Die Bildungseinrichtung informiert vor Vertragsabschluss die Interessenten über alle relevanten Daten eines
    Lehrganges, wie Ort, Zeit, Dauer, Voraussetzungen, Ausstattung und Zahl der Arbeitsplätze, Ziel, ggf. Art des
    Abschlusses und ­Prüfungsordnung, Zielgruppe, Kosten, Teilnahmebedingungen.
  • Den Teilnehmenden werden für jede Veranstaltung verantwortliche ­­Ansprech­partnerinnen bzw. Ansprechpartner benannt, die für Beratung und ­Reklamationen zur Verfügung stehen.
  • Es findet eine angemessene Bewertung der Veranstaltungen statt, an der die Teilnehmer beteiligt werden.

Teilnahmenachweise

  • Teilnehmer erhalten einen Nachweis über die Teilnahme an einer ­Veranstaltung, aus der mindestens Umfang und Inhalte hervorgehen.

Vertragsbedingungen

  • Die Vertragsbedingungen, insbesondere Zahlungsmodalitäten und Rücktrittsrechte, werden Interessenten vor ­
    Vertrags­abschluss zugänglich gemacht.